Auswahlkriterien

Eingereichte Projektanträge werden vom Projektauswahlgremium nach dem Projektauswahl-Kriterienkatalog bewertet.

Dieser enthält formelle Kriterien, die verpflichtend einzuhalten sind. Weiters werden Projekte nach inhaltlich, qualitativen Kriterien bewertet. Hier erfolgt insbesondere eine spezielle Bewertung des Beitrages zur Zielerreichung der lokalen Entwicklungsstrategie, der Berücksichtigung von Jugend, Frauen, Senioren, Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sowie des Aspektes der Barrierefreiheit.