Wohnbauförderung Sanierung mit erhöhten Fördersätzen

Veröffentlichungsdatum10.08.2020Lesedauer1 MinuteKategorienInfo, Energie
Dämmung

Bei der Wohnbauförderung Sanierung gibt es ab 01.08.2020 erhöhte Fördersätze.

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschossdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
  • Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Thermische oder Photovoltaik - Solaranlagen
  • Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
  • alten- und behindertengerechte Ausstattung
  • nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
  • Elektroinstallationen
  • Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.
  • Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab 3 Wohnungen
  • E-Ladeinfrastruktur für E-PKW

Weitere Infos unter: www.salzburg.gv.at/wohnen

Interessierte Bürger sollen auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten die Wohn- und Energieberatung des Landes in Anspruch nehmen.