Bei der Wohnbauförderung Sanierung gibt es ab 01.08.2020 erhöhte Fördersätze.
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschossdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder Photovoltaik - Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- alten- und behindertengerechte Ausstattung
- nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
- Elektroinstallationen
- Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab 3 Wohnungen
- E-Ladeinfrastruktur für E-PKW
Weitere Infos unter: www.salzburg.gv.at/wohnen
Interessierte Bürger sollen auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten die Wohn- und Energieberatung des Landes in Anspruch nehmen.