Wiederaufnahme des Fahrkartenverkaufs

Veröffentlichungsdatum15.05.2020Lesedauer< 1 MinuteKategorienInfo, Öffentlicher Verkehr, ...
SVV-Masken

Ab 18. Mai 2020 findet, unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln, wieder ein uneingeschränkter Verkauf von Fahrkarten durch das Lenkerpersonal statt.

Die Verpflichtung, dass Fahrgäste einen Mund- Nasen-Schutz tragen müssen, bleibt weiterhin aufrecht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Ebenso soll der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, sofern dies möglich ist. 

Als zusätzliche Maßnahme werden beim Halten an Haltestellen alle Fahrzeugtüren geöffnet. Diese Maßnahme soll einen verstärkten Luftaustausch im Fahrgastraum begünstigen.