Förderung von Photovoltaikanlagen 2019/2020

Veröffentlichungsdatum21.10.2019Lesedauer1 MinuteKategorienEnergie
Förderung-Photovoltaik

Förderung von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft in der Größe von 5 kW bis 50 kW sowie Stromspeicheranlagen bis zu 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage). Förderanträge können je nach Verfügbarkeit des Förderbudgets bis 20.11.2020 gestellt werden.

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlagae). Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak und maximal 3 kWh/kW nutzbare Speicherkapazität um Förderung angesucht werden.

Anmerkung: Anlagen unter 15 kWp fördert das Land Salzburg, interessant wird die Bundesförderung daher für Anlagen darüber und bei einer mögliche Kombination mit einem PV-Speicher.

Weitere Infos unter: www.pv-lw.klimafonds.gv.at

Förder-Leitfaden zum Herunterladen

 

Foto: Pixabay Manfred Antranias Zimmer