Förderung von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft in der Größe von 5 kW bis 50 kW sowie Stromspeicheranlagen bis zu 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage). Förderanträge können je nach Verfügbarkeit des Förderbudgets bis 20.11.2020 gestellt werden.
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlagae). Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak und maximal 3 kWh/kW nutzbare Speicherkapazität um Förderung angesucht werden.
Anmerkung: Anlagen unter 15 kWp fördert das Land Salzburg, interessant wird die Bundesförderung daher für Anlagen darüber und bei einer mögliche Kombination mit einem PV-Speicher.
Weitere Infos unter: www.pv-lw.klimafonds.gv.at
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Foto: Pixabay Manfred Antranias Zimmer