Alles neu bei PV-Anlagen!

Veröffentlichungsdatum08.01.2024Lesedauer1 MinuteKategorienInfo, Energie
PV-Anlagen auf Dach

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, wird das System vereinfacht: Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie Speicher soll die Umsatzsteuer entfallen - es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig.

Das Interesse an Photovoltaik ist ungebrochen groß - 2023 hat die Rekorde des Vorjahres nochmals übertroffen. Im bisherigen System mussten für die Förderung von Photovoltaikanlagen Anträge gestellt werden, was mit Aufwand für die Förderwerber: innen verbunden war. Zukünftig sollen für kleine Photovoltaikanlagen steuerliche Ermäßigungen gelten: Geplant ist, dass ab 1.Jänner 2024 der Kauf von PV-Modulen bis 35kWp, deren Zubehör sowie Speicher und Installation von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird (Gebäuden, die Wohnzwecke dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen).

Regelung zu EAG steht noch nicht fest

Für Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung nicht erfasst sind, kann im kommenden Jahr regulär über das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)  bei den nächsten Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen müssen erst im Parlament beschlossen werden. Details stehen also aktuell noch nicht fest. Wer jedoch bereits eine Förderzusage erhalten hat, soll seine PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen.

Quelle: BM f. Klimaschutz