Fördersätze

  

Direkt einkommensschaffende Maßnahmen (mit Einnahmen) 
 Fördersatz40 %
 förderbare Kosten  Investitions-, Sach-, Personalkosten (Studien, Konzepte, Umsetzung Projekte)
 Förderhöhemax. € 200.000 je Projekt
 Gesamtkostenmax. € 500.000 je Projekt

 

Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (ohne Einnahme)
 Fördersatz60 %
 förderbare Kosten  Investitions-, Sach-, Personalkosten (Studien, Konzepte, Umsetzung Projekte)
 Förderhöhemax. € 200.000 je Projekt
 Gesamtkostenmax. € 333.333 je Projekt

 

Bildung, Gender, Jugendliche, Migrant, Klima und Umwelt, Kultur, Demografie, ..
 Fördersatz
80 %
 förderbare Kosten  
Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung, keine investiven Maßnahmen 
 Förderhöhe
max. € 200.000 je Projekt
 Gesamtkosten
max. € 250.000 je Projekt

 

Die Vorbereitung und Umsetzung von transnationalen Kooperationsprojekten (Investitions-, Sach-, Personalkosten) werden je nach Projektinhalt gefördert. Die Entscheidung darüber trifft das Projektauswahlgremium.

Sofern ein LEADER-Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie Projektförderung, einer LE-spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewandt.

Die Untergrenze der Gesamtkosten je Projekt beträgt € 5.000,00